Die VK ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus maximal je vier Arbeitnehmer und Arbeitgebervertretern. Die mit Vertrag angeschlossenen Arbeitgeber sind angemessen zu berücksichtigen. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden durch die Delegiertenversammlung gewählt. Die Vertreter der Arbeitgeber werden durch den Regierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und beginnt am 1. August. Wiederwahlen sind zulässig. Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, ist für die verbleibende Zeit ein Ersatz zu wählen. Das Amt des Präsidenten wechselt alle zwei Jahre zwischen der Arbeitnehmervertretung und der Vertretung des Kantons.
Die VK nimmt die Gesamtleitung wahr. Ihr obliegen die Aufgaben, die Befugnisse und die Verantwortung, die dem paritätischen Organ gemäss der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zukommen. Die VK ist befugt, Ausschüsse einzusetzen, deren Mitglieder nicht der VK angehören müssen. Ständige Ausschüsse sind der Anlageausschuss und das Audit Committee.
Für die Amtsperiode vom 1. August 2021 - 31. Juli 2025 sind folgende Personen in der VK vertreten:
Das AC ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus vier Mitgliedern der Verwaltungskommission (VK). Die Mitglieder werden von der VK gewählt. Das AC konstituiert sich selbst. Es wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die Amtsperiode entspricht der Amtsperiode der VK. Der Direktor und der stv. Direktor nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Weitere Mitarbeitende oder externe Fachleute werden von Fall zu Fall beigezogen.
Das AC nimmt Aufgaben in den Bereichen Finanzberichterstattung und Risikomanagement samt internem Kontrollsystem (IKS) wahr. Es überwacht die Einhaltung der Corporate Governance Richtlinien sowie der Gesetze und Reglemente. Das AC beantragt die Wahl der Revisionsstelle und beurteilt deren Arbeit.
Für die Amtsperiode vom 1. August 2021 - 31. Juli 2025 sind folgende Personen im AC vertreten:
Die Mitgliederzahl der DV und die Wahl der Delegierten richten sich nach dem Reglement für die Wahl der Delegierten. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsdauer der nach dem Reglement vom 1. Januar 2016 gewählten Delegierten und Vorstandsmitglieder endet ausserordentlich am 31. Dezember 2020. Die Amtsdauer der nach dem Reglement vom 1. Januar 2020 gewählten Delegierten und Vorstandsmitglieder beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Juli 2024.
Die DV regelt die Zahl ihrer Mitglieder, das Wahlverfahren für die DV und die Organisation in einem Reglement. Dieses Reglement bedarf der Genehmigung durch die Verwaltungskommission.
Die Liste mit den gewählten Delegierten für die vom 1. Januar 2021 bis 31. Juli 2024 laufende Amtsdauer finden Sie unter dem Link "Delegiertenversammlung".
Die DV wählt die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in die Verwaltungskommission und besitzt ein Vorschlagsrecht in allen Belangen der BLVK.
Das Büro DV setzt sich zusammen aus dem/der von der DV gewählten Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin, dem Sekretär/der Sekretärin und den Wahlkreispräsidenten/den Wahlkreispräsidentinnen. Der Präsident/die Präsidentin und der Vizepräsident/die Vizepräsidentin müssen aktiv versicherte Delegierte sein. Der Sekretär/die Sekretärin muss nicht zwingend ein Delegierter sein.
Jobé Alain, Bévilard
Stofer Beatrice,Heimiswil
Hostettler Hermann, Lanzenhäusern
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind für den ordnungsgemässen und gesetzeskonformen Betrieb sowie das Erreichen der Unternehmensziele der BLVK verantwortlich.
Thomas Keller
Direktor
Theodor Tillmann
Leiter Kapitalanlagen
Olivier Laterali
Leiter Vorsorge
Der Experte für berufliche Vorsorge überprüft periodisch die Sicherheit der BLVK sowie die Rechtmässigkeit der reglementarischen Bestimmungen über Leistungen und Finanzierung. Er berät die Verwaltungskommission und den Direktor.
Experte für berufliche Vorsorge der BLVK ist die Prevanto AG, Zürich.
Die PricewaterhouseCoopers AG, Bern, ist für die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlagen der BLVK zuständig.