BLVK
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Das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1.1.2023 ist aufgeschaltet

Per 1. Januar 2023 wird das Vorsorgereglement der BLVK angepasst. Dabei wird auch die «Ehe für alle» integriert. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) unterscheidet bei Witwen- und Witwerrenten nicht zwischen Frauen und Männern –gleichgeschlechtliche Ehepaare werden also gleich behandelt.