Per 1. Januar 2023 wird das Vorsorgereglement der BLVK angepasst. Dabei wird auch die «Ehe für alle» integriert. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) unterscheidet bei Witwen- und Witwerrenten nicht zwischen Frauen und Männern –gleichgeschlechtliche Ehepaare werden also gleich behandelt.