Beim Tod einer verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Person sowie bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft besteht unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Rentenzahlungen, aber auch ein Todesfallkapital kann allenfalls beansprucht werden. Laden Sie hier für eine Kurzübersicht zu den einzelnen Leistungen sowie zu den wichtigsten Voraussetzungen das «Merkblatt Hinterlassenenleistungen» herunter. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Artikeln 18–22 des Vorsorgereglements.