Das ordentliche Pensionierungsalter liegt bei der BLVK für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Der frühestmögliche Bezug der Altersrente ist mit 58 Jahren möglich. Bei Weiterführen der Erwerbstätigkeit ist ein Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr möglich. Ab Erreichen des Rentenalters von 58 Jahren erfolgt grundsätzlich kein Übertrag der Freizügigkeitsleistung mehr; es erfolgt die Pensionierung.