Wenn Sie bei der BLVK versichert sind, haben Sie die Möglichkeit der Verpfändung oder des Vorbezugs von Mitteln der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf. Das Sparguthaben kann entweder teilweise oder ganz vorbezogen werden. Laden Sie hier das «Merkblatt WEF» herunter.