Feiern Sie dieses Jahr Ihren 25. Geburtstag?

Dann beginnt für Sie ab Januar 2024 das Alterssparen: Sie zahlen damit automatisch Sparbeiträge für Ihre Altersrente ein.

Alterssparen ab 25 – was bedeutet das?

Ab dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihren 25. Geburtstag feiern, entrichten Sie im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) auch Sparbeiträge für Ihre zukünftige Altersrente. Das nennt man Alterssparen. Dies führt ab Januar zu einem globalen Abzug von 8,45% des versicherten Lohnes. Zuvor wurden mit den erhobenen Beiträgen für die 2. Säule bei Ihnen lediglich die Risiken Invalidität und Tod versichert. Diese Versicherungspflicht begann zeitgleich mit Ihrem Arbeitsverhältnis (frühestens mit dem vollendeten 17. Altersjahr).

Was ist zu tun bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Da Sie ab Alter 25 zusätzlich Beiträge fürs Alterssparen entrichten, ist es wichtig, Ihr angespartes Pensionskassenguthaben an Ihre neue Pensionskasse zu transferieren, wenn Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wechseln. Das angesparte Pensionskassenguthaben nennt man auch Austritts- oder Freizügigkeitsleistung. Einen solchen Transfer der Austrittsleistung müssen Sie zum Beispiel beim Verlassen des bernischen Schuldienstes einleiten. Bei einem Austritt aus der Pensionskasse der BLVK werden Sie von uns über die notwendigen Vorkehrungen informiert.