Die Änderung Ihres Arbeitspensums kann Auswirkungen auf Ihre Vorsorgeleistungen haben. Bei einer Reduktion Ihres Pensums können Ihre Vorsorgeleistungen sinken. Reduziert sich der Beschäftigungsgrad um maximal 12,5 Prozent, bleibt der höhere Lohn versichert (Teilanstellungen werden zusammengezählt). Dabei sprechen wir von der Toleranzregel. Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement (Art. 8 Abs. 9) oder lassen Sie sich durch unser Vorsorgeteam beraten.
Bei einer Erhöhung Ihres Beschäftigungsgrads kann sich neben der Erhöhung der Vorsorgeleistungen auch die Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs in die Pensionskasse ergeben.
Ab dem 58. Altersjahr besteht bei einer Reduktion um maximal 50 Prozent des Bruttolohns eine Weiterversicherungsmöglichkeit.
Hier können Sie die Auswirkungen von Änderungen des Beschäftigungsgrads und des Lohns simulieren: Sie müssen dafür den neuen Bruttojahreslohn und den neuen Beschäftigungsgrad eingeben. Achtung: Bei Altersentlastung ist der Beschäftigungsgrad bei gleicher Lektionenzahl höher. Vergessen Sie dabei nicht die Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) der Schule: Werden alle Lektionen ausbezahlt, die unterrichtet werden, oder wird ein Anteil ins IPB gutgeschrieben oder von dort bezogen?