Grundsätze Hypothekenvergabe

  • Die BLVK finanziert nur selbstbewohntes Wohneigentum.
  • Wir gewähren keine Baukredite (weder für Neu- noch für Umbauten).
  • Neubauten werden nur finanziert, wenn die Hypothek erst bei Bauvollendung (schlüsselfertig) ausbezahlt werden kann.
  • Wir finanzieren ausschliesslich Liegenschaften in folgenden Kantonen: BE, FR, LU, AG, SO, JU.
  • Liegenschaften im Baurecht werden nur finanziert, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. Gemeinde) Baurechtsgeber ist.
  • Eine Belehnung ist bis zu maximal 80 % des Verkehrswertes möglich
  • Die Hypothek muss innerhalb von 20 Jahren bzw. bis zum 65. Altersjahr auf 65 % des Verkehrswertes amortisiert werden.
  • Die Belastung (Zins, Amortisation, Nebenkosten) sollte 1/3 des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
  • Nicht bei der BLVK versicherte Personen wenden sich via Internet direkt an unseren Vertragspartner HypoPlus.
  • Die BLVK löst keine einzelnen Tranchen von anderen Finanzinstituten ab: Die ganze Hypothek muss bei der BLVK finanziert sein.
  • Bewilligungsinstanz für die Hypotheken ist die Direktion der BLVK.

Hypothekenreglement

  Hypothekenreglement

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Es regelt die Gewährung von Hypotheken der BLVK zur Finanzierung von Wohneigentum sowie die Verzinsung und Rückzahlung dieser Hypotheken.

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