Die BLVK finanziert nur selbstbewohntes Wohneigentum.
Wir gewähren keine Baukredite (weder für Neu- noch für Umbauten).
Neubauten werden nur finanziert, wenn die Hypothek erst bei Bauvollendung (schlüsselfertig) ausbezahlt werden kann.
Wir finanzieren ausschliesslich Liegenschaften in folgenden Kantonen: BE, FR, LU, AG, SO, JU.
Liegenschaften im Baurecht werden nur finanziert, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. Gemeinde) Baurechtsgeber ist.
Eine Belehnung ist bis zu maximal 80 % des Verkehrswertes möglich
Die Hypothek muss innerhalb von 20 Jahren bzw. bis zum 65. Altersjahr auf 65 % des Verkehrswertes amortisiert werden.
Die Belastung (Zins, Amortisation, Nebenkosten) sollte 1/3 des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Nicht bei der BLVK versicherte Personen wenden sich vor dem Einreichen des Antrags telefonisch an unseren Hypothekenspezialist. Weitere Auskünfte gibt Ihnen Jürg Berger gerne unter 031 930 83 74.
Die BLVK löst keine einzelnen Tranchen von anderen Finanzinstituten ab: Die ganze Hypothek muss bei der BLVK finanziert sein.
Bewilligungsinstanz für die Hypotheken ist die Direktion der BLVK.
Hypothekenreglement
Laden Sie hier das Hypothekenreglement herunter
Es regelt die Gewährung von Hypotheken der BLVK zur Finanzierung von Wohneigentum sowie die Verzinsung und Rückzahlung dieser Hypotheken.