Wohneigentumsförderung

Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte Vorsorgekapital unter anderem für den Kauf oder den Umbau von selbstbewohntem Wohneigentum sowie für die Amortisation von Hypothekendarlehen verwendet werden. Neben dem Vorbezug ist auch eine Verpfändung des Vorsorgekapitals möglich. Die Einzelheiten sind in Art. 28 des Vorsorgereglements geregelt. Bitte beachten Sie, dass die BLVK bei der Vergabe von Hypotheken keine Verpfändungen akzeptiert.

Mehr Informationen über die Möglichkeiten sowie die Vorgehensweise finden Sie im Merkblatt Wohneigentumsförderung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Ihr Kontakt:

Erika Grüneisen
Fachspezialistin Vorsorge
Tel. 031 930 83 89
erika.grueneisen@blvk.ch

Merkblatt Wohneigentumsförderung

  Merkblatt Wohneigentumsförderung

Alle Informationen zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf

Wenn Sie bei der BLVK versichert sind, haben Sie die Möglichkeit der Verpfändung oder des Vorbezugs von Mitteln der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf. Das Sparguthaben kann entweder teilweise oder ganz vorbezogen werden. Laden Sie hier das «Merkblatt WEF» herunter.

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