Die BLVK bietet diverse Weiterversicherungsmöglichkeiten für Personen ab Alter 58 an. Dies ermöglicht Ihnen das Weiterführen der Versicherung anstelle einer vorzeitigen Pensionierung. Für Personen zwischen 56 und 58 Jahren besteht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer externen Versicherung. Diese ermöglicht Ihnen die Weiterführung der Vorsorge bis zum Erreichen des frühestmöglichen Pensionierungsalters. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich.
Diese Lösungen sind steuerlich interessant und ermöglichen Ihnen eine Weiterversicherung ohne Einbusse der Risikodeckung.
Lesen Sie dazu die Punkte «Freiwillige Weiterversicherung» (Art. 8 Abs. 12) und «Weiterversicherung nach Entlassung ab Alter 58» (Art. 38a) in unserem Vorsorgereglement.
Laden Sie hier das «Merkblatt Weiterversicherung» herunter, um alle Weiterversicherungsmöglichkeiten auf einen Blick zu sehen.