Grundsätze
Grundlagen
BLVK-Reglement:Gewährung von Hypotheken
Eckwerte
- Wir finanzieren nur selbstbewohntes Wohneigentum.
- Wir gewähren keine Baukredite (weder für Neu- noch für Umbauten).
- Neubauten werden nur finanziert, sofern die Hypothek erst bei Bauvollendung (schlüsselfertig) ausbezahlt werden kann.
- Wir finanzieren ausschliesslich Liegenschaften in folgenden Kantonen: BE, FR, LU, AG, SO, JU
- Liegenschaften im Baurecht werden nur finanziert, sofern eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. Gemeinde) Baurechtsgeber ist.
- Belehnung bis max. 80 % des Verkehrswertes.
- Die Hypothek sollte innerhalb von 20 Jahren bzw. bis zum 65. Altersjahr auf 65 % des Verkehrswertes amortisiert werden.
- Die Belastung (Zins, Amortisation, Nebenkosten) sollte 1 /3 des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
- Nicht versicherte Personen wenden sich via Internet direkt an unsere Vertragspartner Moneypark und Hypoplus.
- Es werden keine einzelnen Tranchen abgelöst. Die ganze Hypothek muss bei der BLVK finanziert sein.
- Bewilligungsinstanz ist die Direktion der BLVK.