Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte Vorsorgekapital unter anderem für den Kauf oder den Umbau von selbstbewohntem Wohneigentum sowie für die Amortisation
von Hypothekendarlehen verwendet werden. Möglich ist neben dem Vorbezug auch eine Verpfändung des Vorsorgekapitals im Rahmen des Gesetzes. Die Einzelheiten sind in Art. 28 des Vorsorgereglements geregelt.
Mehr Informationen
über die Möglichkeiten sowie die Vorgehensweise finden Sie im Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
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Melina WengerVorsorgeberaterinTel. +41 (0) 31 930 83 63 |