Heirat und Scheidung

Grundlagen

Grundlagen

Wenn Sie heiraten, muss Ihre Pensionskasse den Stand Ihres Vorsorgeguthabens festhalten. Dies dient der korrekten Berechnung einer Teilung bei einer möglichen Scheidung.

Änderungen Ihres Zivilstandes oder Namensänderungen melden Sie daher bitte zeitnah Ihrer Arbeitgeberin mit einem offiziellen Dokument. Die Änderungen werden der BLVK durch die Arbeitgeberin kommuniziert.

Eine Heirat hat genau wie eine Ehescheidung oder die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft Auswirkungen auf ihre Vorsorgeleistungen. Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement, mit unseren Merkblättern oder mit einer Beratung durch unser Vorsorgeteam.

Merkblatt Ehescheidung

  Merkblatt Ehescheidung

Alle Informationen zur Ehescheidung im PDF

Bei einer Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft stellt sich die Frage nach der Teilung des gemeinsamen Vermögens. Dazu gehören auch die Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge der Ehepartner. Nach dem seit 2017 geltenden Scheidungsrecht muss das während der Ehe erworbene Vorsorgeguthaben grundsätzlich hälftig geteilt werden. Laden Sie hier das Merkblatt «Ehescheidung» herunter.

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