Der unbezahlte Urlaub bedeutet grundsätzlich das Ende der Versicherungspflicht in der BLVK. Dies, weil seitens der Arbeitgebenden während dieser Zeit keine Lohnzahlungspflicht besteht. Um zu verhindern, dass versicherte Personen bei einem unbezahlten Urlaub ihren Versicherungsschutz verlieren, werden die Risiken Tod und Invalidität automatisch weiterversichert. Ein Verzicht auf diese Risikoversicherung ist möglich.
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