Freiwillige Einkäufe

Freiwillige Einkäufe

Unter gewissen Umständen haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse vorzunehmen, die steuerlich abzugsberechtigt sind und Ihre zukünftigen Leistungen erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass das in der Pensionskasse angesparte Guthaben nicht ausreicht, um die Ihrem aktuellen Lohn entsprechende maximal mögliche Rente zu erreichen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 11 des Vorsorgereglements geregelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt «freiwilliger Einkauf».

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