Wenn Sie ins Ausland wegziehen oder vom Ausland in die Schweiz zurückkehren, müssen Sie dies der BLVK mit der Anmelde- und Abmeldebestätigung melden. Falls Sie im Ausland wohnhaft sind, müssen Sie regelmässig eine Lebensbescheinigung einreichen – entweder durch eine handschriftliche Postkarte, einen Brief oder eine behördliche Bestätigung. Auf die Vorsorgeleistungen wird zudem eine Quellensteuer von 10 Prozent erhoben.
Lesen Sie dazu das Merkblatt Q5 der Steuerverwaltung des Kantons Bern.