Vorsorgelücken vermeiden

Die erste und die zweite Säule sollen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Lohns decken. Bei vielen Berufstätigen können aber Vorsorgelücken entstehen. Dazu führen beispielsweise Unterbrüche der Berufstätigkeit durch Reisen oder selbstständige Tätigkeiten ohne Vorsorgelösung. Auch eine Scheidung kann im Alter zu einem niedrigeren Einkommen führen. Denn alle Beiträge, die Sie während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft einzahlen, werden bei der Auszahlung durch zwei geteilt.

Wenn Sie nicht durchgehend in die AHV und in die Altersvorsorge einzahlen, wirken sich die fehlenden Beitragsjahre auf die Höhe Ihres Einkommens im Alter aus. Schon ein einziges fehlendes Beitragsjahr bei der AHV bewirkt eine Kürzung der Rente von rund  2,3 % (1/44). Beitragslücken in der AHV können aber bis 5 Jahre rückwirkend beglichen werden.

Die Rente aus der beruflichen Vorsorge hängt von den Beiträgen ab, die Sie und Ihre Arbeitgeberin während Ihres Erwerbslebens eingezahlt haben. Wenn Sie Beitragslücken aufweisen, ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse häufig sinnvoll. In diesem Fall optimieren Sie Ihr Altersguthaben, indem Sie mehr in die zweite Säule einzahlen als Sie müssen. Dabei können Sie höchstens die Differenz zwischen dem maximal möglichen und dem aktuell vorhandenen Altersguthaben einzahlen. Damit können Sie gleichzeitig Steuern sparen, denn der eingezahlte Betrag ist abzugsberechtigt. Auch mit Rückzahlungen nach einer Scheidung oder einem WEF-Vorbezug oder dem Wechsel auf den Sparplan PLUS können Sie Vorsorgelücken schliessen.

Das könnte Sie auch interessieren