Arbeiten im Rentenalter

Weiterarbeit bis ins 70. Altersjahr

Weiterarbeit bis ins 70. Altersjahr

Die ordentliche Pensionierung erfolgt bei Frauen und Männern im Alter von 65 Jahren. Eine individuelle Pensionierung ist zwischen 58 und 70 möglich, Sie können also problemlos auch im Rentenalter weiterarbeiten. Die BLVK bietet dafür eine breite Palette an Dienstleistungen und Lösungsvarianten. Fragen Sie auf der Geschäftsstelle nach oder lassen Sie sich bei unserem Beratungsteam eine individuelle Offerte ausstellen. Ein Eintritt in die BLVK ist dagegen nach dem 65. Altersjahr nicht mehr möglich.

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