(Wieder)Eintritt

(Wieder)Eintritt

(Wieder)Eintritt

Wenn Sie neu oder wieder in den bernischen Schuldienst eintreten, melden uns die Arbeitgebenden Ihre Personalien und Lohndaten. Sofern Sie die sogenannte Eintrittsschwelle (Mindestlohn) erreichen, erhalten Sie von uns ein Eintrittsschreiben mit einem personalisierten Einzahlungsschein. Mit diesem überweist uns Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung Ihre Freizügigkeitsleistung. Leiten Sie ihn also an die Vorsorgeeinrichtung weiter, wo sich Ihr Freizügigkeitsguthaben zurzeit befindet (Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung Ihres Freizügigkeitskontos).

Eintrittsunterlagen und Einzahlungsschein noch nicht erhalten?

Per August und Februar gibt es bei den Arbeitgebenden jeweils viele Personalmutationen. Das kann zu Verzögerungen führen. Bitte warten Sie ab, bis Sie die Eintrittsunterlagen von uns erhalten haben. Es ist nicht nötig, uns proaktiv zu kontaktieren. Melden Sie sich erst bei uns, wenn Sie nach Ablauf von 3 Monaten nach Ihrem Eintritt keine Eintrittsunterlagen erhalten.

Informationen zu den Vorsorgeleistungen der BLVK

Vorsorgereglement

  Vorsorgereglement

Mehr Informationen zur Vorsorge?

Weitere Informationen finden Sie im Vorsorgereglement.

Das könnte Sie auch interessieren