Die BLVK ist eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung: Wir versichern unsere Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Wir sind eine Kasse im Beitragsprimat und decken die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Zusätzlich versichern wir einen überobligatorischen Teil, basierend auf dem Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) und unserem Vorsorgereglement.
Informationen für eintretende Personen finden Sie im «Merkblatt Übersicht zur Vorsorgedeckung».