Ihr Gesuch für eine Weiterversicherung oder eine externe Versicherung muss mit einem Formular schriftlich beantragt werden. Die Weiterversicherung oder externe Versicherung können Sie auf Ende jeden Monats – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen –beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Reduktion des Jahreslohnes ab Alter 58 haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der Reduktion des versicherten Lohnes oder einer Teilpensionierung. Wünschen Sie weder eine Teilpensionierung noch eine Reduktion der zukünftigen Leistungen, sondern möchten die versicherten Leistungen aufrechterhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterversicherung beantragen. Auch bei einer Entlassung ab Alter 58 oder beim vorzeitigen Austritt ab Alter 56 gibt es Weiterversicherungsmöglichkeiten. Laden Sie hier das Merkblatt «Weiterversicherung ab Alter 58» herunter.