Pensionierung

Rentenbezug im Alter von 58 bis 70 Jahren

Rentenbezug im Alter von 58 bis 70 Jahren

Das ordentliche Pensionierungsalter liegt bei der BLVK für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Der frühestmögliche Bezug der Altersrente kann mit 58 Jahren erfolgen. Bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit ist ein Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr möglich. Ab Erreichen des Rentenalters von 58 Jahren erfolgt grundsätzlich kein Übertrag der Freizügigkeitsleistung mehr; es erfolgt die Pensionierung.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Kapitalbezug mindestens drei Monate vor der geplanten Pensionierung oder Teilpensionierung mit dem Formular «Pensionierung Rente/Kapital» bei der BLVK eingereicht werden muss. Bei einer gestaffelten Pensionierung ist der Antrag für jede Teilpensionierung einzeln einzureichen.

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