Bei der BLVK profitieren Ihre Versicherten von einer grosszügigen Toleranzregelung: Bei geringfügigen Reduktionen des Beschäftigungsgrads (bis maximal 12,5%) laufen die Versichertenverhältnisse unverändert weiter. Die Leistungen der BLVK sind zudem durch eine Staatsgarantie abgesichert.
Lehrpersonen, die bei mehreren der BLVK angeschlossenen Arbeitgebenden tätig sind, werden konsolidiert versichert. Von den Arbeitgebenden gemeldete Löhne unter der Eintrittsschwelle können so ebenfalls berücksichtigt werden, wenn die Summe der Gesamtlöhne die Eintrittsschwelle übersteigt.