Beiträge und Vorsorgepläne

Höhe und Berechnung der Beiträge

Höhe und Berechnung der Beiträge

Die BLVK versichert Sie im Rahmen des Gesetzes gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Leistungen der BLVK aus der 2. Säule (Pensionskasse) sollen zusammen mit den Leistungen aus der 1. Säule (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Die dazu nötigen Gelder werden in Form von monatlichen Beiträgen durch die Arbeitgebenden und durch Sie selbst finanziert. Die entsprechenden Lohnabzüge entnehmen Sie Ihrer Gehaltsabrechnung sowie dem Vorsorgeausweis der BLVK.

Laden Sie hier das «Merkblatt Beiträge und Vorsorgepläne» herunter. Es informiert Sie über die Höhe und die Berechnung der Beiträge.

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