Das Vorsorgesystem de Schweiz beruht seit 1972 auf drei Säulen: der staatlichen (1. Säule), der beruflichen (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Dieses System nennt man 3-Säulen-Prinzip. Es hat zum Ziel, eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung zu gewährleisten und den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sicherzustellen.
Zur staatlichen Vorsorge zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL). Die Renten der AHV/IV sichern den absolut notwendigen Lebensbedarf. Wer mit den Renten und mit seinem eigenen Vermögen den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, hat seit 1966 Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Bei der AHV/IV ist die gesamte Wohnbevölkerung versichert, also Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.
Weitere Informationen: www.ahv-iv.ch oder www.akbern.ch
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist seit dem 1. Januar 1985 in Kraft. Die 2. Säule soll Bedürfnisse abdecken, die über die Existenzgrundlage hinausgehen. Dies, damit die gewohnte Lebenshaltung auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Analog zur AHV/IV muss mindestens die Hälfte der Beiträge für die 2. Säule von den Arbeitgebenden übernommen werden. Bei der beruflichen Vorsorge sind nur Arbeitnehmende mit einem AHV-Jahreslohn von über CHF 21 510.– (Eintrittsschwelle) obligatorisch versichert. Andere Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen. Nichterwerbstätige können dies nicht. Die bernischen Lehrpersonen haben bereits seit 1818 eine berufliche Vorsorge. Die «Schulmeister-Casse des Cantons Bern» wurde damals als freiwillige Not- und Hilfskasse gegründet. Sie war die Vorgängerin der BLVK.
Weitere Informationen: www.ch.ch >Pensionierung >Altersvorsorge
Die private Vorsorge ist freiwillig und ermöglicht die individuelle Vorsorge ergänzend zur 1. und zur 2. Säule. Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Alter etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens ab, und zwar nur bis zu einem jährlichen Einkommen von CHF 86 040.– (Stand: 2021). Die 3. Säule ist unter gewissen Bedingungen steuerlich begünstigt. Man unterscheidet zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b).
Weitere Informationen: www.ch.ch >Pensionierung >Altersvorsorge