Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf drei Säulen: der staatlichen (1. Säule), der beruflichen (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Diese drei Säulen werden unter dem Oberbegriff 3-Säulen-Prinzip (BV Art. 111) zusammengefasst und haben zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für sich bzw. für die Hinterbliebenen sicherzustellen.
Zur staatlichen Vorsorge zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL). Diese haben zum Ziel, den Existenzbedarf im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sicherzustellen.
Die AHV existiert seit dem 1. Januar 1948. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder in der Schweiz erwerbstätigen Personen. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine freiwillige Versicherung möglich.
Die berufliche Vorsorge bildet, zusammen mit der Unfallversicherung, die 2. Säule.Das BVG ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Zusammen mit der 1. Säule stellt die berufliche Vorsorge die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung in
angemessener Weise im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sicher.
Dem BVG obligatorisch unterstellt sind sämtliche AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres mit einem AHV-Jahreslohn von
über CHF 21 510.00 (Eintrittsschwelle). Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstehen für die Risiken Tod und Invalidität ebenfalls der obligatorischen Versicherung.
Selbstständigerwerbende können
sich freiwillig der Beruflichen Vorsorge unterstellen.
Das BVG ist ein Rahmengesetz mit Mindestvorschriften und versichert nebst dem Alter die Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit bzw. zusammen mit der Unfallversicherung, auch durch
Unfall.
Die 3. Säule ist eine freiwillige Versicherung, welche die individuelle Vorsorge, ergänzend zur 1. und zur 2. Säule, ermöglicht. Sie ist unter gewissen Bedingungen steuerlich begünstigt. In der privaten Vorsorge wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.