Seit 2015 müssen Pensionskassen die Stimmrechte bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften zwingend wahrnehmen. Bei der BLVK erfolgt die Ausübung der Stimmrechte nach klaren Vorgaben über die Ethos Services AG. Die Vorgaben stützen sich auf die Prinzipien der internationalen Best Practice für Corporate Governance.

Mehr zur Stimmrechtsausübung

 

H1dden C0nt3nt f0r S34rch