BLVK auf LinkedIn

Die BLVK ist auf LinkedIn. Sind Sie auch ab und zu auf der Business-Plattform LinkedIn? Wenn ja – vernetzen Sie sich jetzt hier mit der BLVK und erfahren Sie über diesen Kanal mehr über Ihre Pensionskasse. Wir freuen uns auf Sie!

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Die aktuelle Ausgabe des Newsletters Nexus

Die neue Ausgabe des Nexus ist da! Die BLVK informiert die Versicherten und die Rentenbeziehenden zweimal jährlich mit dem Newsletter Nexus über Neuerungen und Hintergründe. Laden Sie die aktuelle Ausgabe herunterladen und finden Sie alle Ausgaben im Archiv.

Die aktuelle Ausgabe des Newsletters Nexus

Feiern Sie dieses Jahr Ihren 25. Geburtstag?

Dann beginnt für Sie ab Januar 2025 das Alterssparen: Sie zahlen damit automatisch Sparbeiträge für Ihre Altersrente ein. Alterssparen ab 25 – was bedeutet das? Ab dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihren 25. Geburtstag feiern, entrichten Sie im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) auch Sparbeiträge für Ihre zukünftige...

Feiern Sie dieses Jahr Ihren 25. Geburtstag?

Geschäftsbericht 2024

Das Anlagejahr 2024 war für die BLVK sehr erfreulich Dank dem sehr guten Anlagejahr mit einer Rendite von 8,3 Prozent können die Sparguthaben für 2024 mit 3,75 Prozent verzinst werden. Im Hinblick auf die angestrebte Vollkapitalisierung hat die BLVK wieder Vorsprung auf den Finanzierungsplan.

Geschäftsbericht 2024

Die BLVK macht die Auffahrtsbrücke!

Am 29. & 30. Mai bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Gerne sind wir ab dem 2. Juni wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen schöne Auffahrt! Ihr BLVK-Team

Die BLVK macht die Auffahrtsbrücke!

Neuwahl und Wiederwahlen der Arbeitgebenden in der Verwaltungskommission

Mit Hansjürg Schwander scheidet per 31. Juli 2025 ein Mitglied der Arbeitgebenden aus der Verwaltungskommission aus. Als Nachfolger hat der Regierungsrat des Kantons Bern Herrn Dieter Stohler für die Amtszeit vom 1. August 2025 bis am 31. Juli 2029 als Vertreter der Arbeitgebenden in die Verwaltungskommission gewählt.

Neuwahl und Wiederwahlen der Arbeitgebenden in der Verwaltungskommission