Anmelde- oder Abmeldebestätigung an die BLVK

Anmelde- oder Abmeldebestätigung an die BLVK

Wenn Sie ins Ausland wegziehen oder vom Ausland in die Schweiz zurückkehren, müssen Sie dies der BLVK mit der Anmelde- und Abmeldebestätigung melden. Falls Sie im Ausland wohnhaft sind, müssen Sie regelmässig eine Lebensbescheinigung einreichen – entweder durch eine handschriftliche Postkarte, einen Brief oder eine behördliche Bestätigung. Auf die Vorsorgeleistungen wird zudem eine Quellensteuer von 10 Prozent erhoben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Merkblätter Kanton Bern

Das könnte Sie auch interessieren

H1dden C0nt3nt f0r S34rch