Die Änderung Ihres Arbeitspensums kann Auswirkungen auf Ihre Vorsorgeleistungen haben. Bei einer Reduktion Ihres Pensums können Ihre Vorsorgeleistungen sinken. Reduziert sich der Beschäftigungsgrad um maximal 12,5 Prozent, bleibt der höhere Lohn versichert (Teilanstellungen werden zusammengezählt). Dabei sprechen wir von der Toleranzregel. Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement (Art. 8 Abs. 9) oder lassen Sie sich durch unser Vorsorgeteam beraten.
Bei einer Erhöhung Ihres Beschäftigungsgrads kann sich neben der Erhöhung der Vorsorgeleistungen auch die Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs in die Pensionskasse ergeben.
Ab dem 58. Altersjahr besteht bei einer Reduktion um maximal 50 Prozent des Bruttolohns eine Weiterversicherungsmöglichkeit.
Im Versichertenportal können Sie die Auswirkungen von Änderungen des Beschäftigungsgrads und des Lohns simulieren: