Heirat und Scheidung

Heirat und Scheidung

Wenn Sie heiraten, muss Ihre Pensionskasse den Stand Ihres Vorsorgeguthabens festhalten. Dies dient der korrekten Berechnung einer Teilung bei einer möglichen Scheidung.

Änderungen Ihres Zivilstandes oder Namensänderungen melden Sie daher bitte zeitnah Ihrer Arbeitgeberin mit einem offiziellen Dokument. Die Änderungen werden der BLVK durch die Arbeitgeberin kommuniziert.

Eine Heirat hat genau wie eine Ehescheidung oder die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft Auswirkungen auf ihre Vorsorgeleistungen. Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement, mit unseren Merkblättern oder mit einer Beratung durch unser Vorsorgeteam.

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