Wahlen Verwaltungskommission

Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 11. Juni 2025, haben die Delegierten die vier Mitglieder der Vertretung der Arbeitnehmenden in der Verwaltungskommission bestätigt.

Nachhaltigkeitsbericht

Im Nachhaltigkeitsbericht informieren wir Sie über unsere Grundsätze der Nachhaltigkeit und unsere Klimakennzahlen für das Jahr 2024.

Weitere News

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Eintritt

Die BLVK ist eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung: Wir versichern unsere Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Wir sind eine Kasse im Beitragsprimat und decken die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Zusätzlich versichern wir einen überobligatorischen Teil, basierend auf dem Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) und unserem Vorsorgereglement.
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Pensionierung

Das ordentliche Pensionierungsalter liegt bei der BLVK für Frauen und Männerr bei 65 Jahren. Der frühestmögliche Bezug der Altersrente kann mit 58 Jahren erfolgen. Bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit ist ein Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr möglich. Ab Erreichen des Rentenalters von 58 Jahren erfolgt grundsätzlich kein Übertrag der Freizügigkeitsleistung mehr; es erfolgt die Pensionierung.
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Fragen zur Vorsorge

Versicherte fragen – wir antworten: Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen auf einen Blick.
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Rentensimulation

Mit ihrer Versicherten-Nummer und dem Passwort auf Ihrem Vorsorgeausweis können Sie hier eine individuelle Renten-Simulation starten.
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Sparplanwechsel

Die Versicherten der BLVK sind grundsätzlich im Sparplan Standard versichert. Sie haben jedoch einmal jährlich bis 30. November des laufenden Jahres die Gelegenheit, ihren Sparplan per 1. Januar des folgenden Jahres zu ändern
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Austritt

Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet in der Regel auch Ihr Versichertenverhältnis bei der BLVK. Es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenleistungen. Nachdem uns Ihr Arbeitgeber den Austritt gemeldet hat, stellen wir Ihnen einen Fragebogen zu. Darin teilen Sie uns mit, an welche Institution die Austrittsleistung (auch Freizügigkeitsleistung genannt) überwiesen werden soll.
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Wohneigentumsförderung

Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte Vorsorgekapital unter anderem für den Kauf oder den Umbau von selbstbewohntem Wohneigentum sowie für die Amortisation von Hypothekendarlehen verwendet werden. Neben dem Vorbezug ist auch eine Verpfändung des Vorsorgekapitals möglich.
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Hypothekarzinssätze

Die aktuellen Zinssätze für Ihre Hypotheken auf einen Blick.
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Womit können wir Ihnen behilflich sein?

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Kennzahlen

Versicherte

20’878

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Rentenbeziehende

10’125

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Anlagevermögen

CHF 9,2 Mrd.

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Deckungsgrad

97,9%

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