Arbeitsunfähigkeit

Grundlagen

Grundlagen

Eine Arbeitsunfähigkeit kann Auswirkungen auf Ihre Vorsorgeleistungen haben. Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement oder lassen Sie sich durch unser Vorsorgeteam beraten.

Bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit sollte daher von der versicherten Person, der Arbeitgeberin oder der Krankentaggeldversicherung eine IV-Anmeldung in Betracht gezogen werden, da die BLVK ohne IV-Entscheid keine Invalidenleistungen der BLVK ausrichten kann. Die IV-Anmeldung ist besonders wichtig, wenn von einer dauerhaften Einschränkung im Erwerb auszugehen ist.

Informieren Sie sich dazu in unserem Vorsorgereglement unter Artikel 16 oder lassen Sie sich durch unser Vorsorgeteam beraten.

Das Vorsorgereglement

  Das Vorsorgereglement

Weitere Informationen im Vorsorgereglement

Laden Sie hier das Vorsorgereglement der BLVK herunter. Es regelt die berufliche Vorsorge der bei der BLVK versicherten und rentenbeziehenden Personen. Insbesondere enthält es auch die Bestimmungen zur Höhe der Vorsorgeleistungen, deren Anspruchsvoraussetzungen sowie deren Finanzierung.

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